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Dr.
Michael Mühlschlegel, Lauffen a.N.
Viele
Eltern sind entsetzt und schämen sich, wenn bei Ihren Kindern
Kopfläuse festgestellt werden. Dabei sind Kopfläuse der
häufigste Parasit bei Kindern und der Befall erfolgt unabhängig
von persönlicher Hygiene oder gar sozialem Status.
Die
Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch
über Kleidung, Kämme und Betten oder wenn Kinder die Köpfe
zusammenstecken und Jacken, Schals oder Mützen austauschen.
Deshalb treten die Kopfläuse auch gehäuft in Kindergärten
und Schulen auf mit einem Altersgipfel zwischen dem fünften
und zehnten Lebensjahr.
Typisches
Symptom ist ein quälender Juckreiz der Kopfhaut, der vom Speichel
der Parasiten herrührt. Bevorzugter Niederlassungsort der Kopfläuse
sind die Haare hinter den Ohren, in der Nackengegend und an den
Schläfen, da an diesen Stellen durch das dichtere Haar die
optimale Temperatur für die Eiablage herrscht. Zu sehen sind
die Plagegeister oft nicht, da sie wenig kontrastreich zur Haarfarbe
ihres Wirts sind. Meist sieht man nur die Eihüllen, die sogenannten
Nissen, die als kleine, weiße, nichtabwischbare Pünktchen
an den Haaren kleben.

Die
in Deutschland zur Behandlung zugelassenen Mittel haben keine Langzeitwirkung
und sind nur schwach Nissen abtötend, weshalb die Behandlung
nach einem Intervall von acht bis zehn Tagen wiederholt werden muss.
Nach dem Abtöten der Läuse müssen die Nissen mit
einem "Nissen-Kamm" aus Metall sorgfältig ausgekämmt
werden. Die ist, vor allem bei Personen mit sehr dünnem Haar,
oft eine sehr zeitaufwändige und mühselige Prozedur. Eine
Spülung mit einem lauwarmem 1:1 Essig-Wasser-Gemisch erleichtert
diese Arbeit etwas.
Genauso
wichtig wie die Behandlung selbst ist aber auch die Kontrolle aller
Kontaktpersonen in der Familie, im Kindergarten oder der Schule.
Kämme, Handtücher, Bettzeug, Haarbürsten, Unterwäsche
und Oberbekleidung müssen ca. 10 Minuten bei 60° gewaschen
werden. Nicht waschbare Textilien, Stofftiere oder andere Gegenstände
können durch Lagerung in der Tiefkühltruhe bei -20°
über 3 Tage lausfrei gemacht werden oder in einem luftdichten
Plastikbeutel über 3 Wochen bei Zimmertemperatur.
Eine
Wiederzulassung der Erkrankten zum Besuch von Kindergarten oder
Schule ist möglich, wenn der behandelnde Arzt bescheinigt,
dass der Patient frei von Läusen und Nissen ist.
Kostenlose
mehrsprachige Informationen für Eltern und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen
sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
in 51101 Köln erhältlich.
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